Vergütung
Die Wartungspauschale bestimmt sich nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage. Allerdings bedürfen einige Bereiche einer besonderen Regelung. So muss im Vertrag festgelegt sein, wann die Wartungspauschale zu zahlen ist. In vielen Fällen wird die Pauschale ein Jahr im Voraus gezahlt. Aber auch eine quartalsweise oder monatliche Abrechnung ist möglich.
Zudem sollte bei langfristigen Wartungsverträgen das IT-Unternehmen die Möglichkeit haben, Preisanpassungen vorzunehmen. Häufig finden sich in Wartungsverträgen Preisvorbehalte, die dem IT-Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, einseitig eine Erhöhung der Wartungspauschale durchzusetzen. Die meisten dieser Klauseln sind aber gegenüber Nichtkaufleuten unwirksam. Gegenüber Kaufleuten hängt die Wirksamkeit entscheidend von der genauen Formulierung ab.
Alternativ zu den Preisvorbehaltsklauseln kann die Erhöhung der Wartungspauschale an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gekoppelt werden. Für solche Klauseln ist eine formlose Genehmigung erforderlich. Nachteil einer solchen Regelung ist allerdings, dass außergewöhnliche Steigerungen von Personal- oder Materialkosten nicht berücksichtigt werden können.
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