05.11.2009 | 11:24 Uhr

Entgeltnachweis

Was macht Elena?

Derzeit stellen Arbeitgeber eine Vielzahl von Bescheinungen in Papierform aus. Der daraus resultierende Arbeitsaufwand kann beträchtlich sein. Der elektronische Entgeltnachweis (Elena) löst künftig das Ausfüllen von Bescheinigungen für Mitarbeiter auf Papier ab. Die Vorbereitungen für dieses elektronische Verfahren müssen bereits jetzt getroffen werden.

Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand bei Arbeitgebern und den Ämtern deutlich zu verringern. Doch auch der Bürger profitiert von diesem neuen Verfahren, da Behörden künftig schneller Anträge prüfen und Leistungen gewähren können.

In einer ersten Stufe beinhaltet "Elena" folgende Bescheinigungen:

  • Arbeitsbescheinigung (§312 SGB III)

  • Nebeneinkommensbescheinigung (§ 313 SGB III)

  • Auskunft über Beschäftigungen (§ 315 ABS. 3 SGB III)

  • Auskünfte über den Arbeitsverdienst zum Wohngeldantrag (§23 Abs. 2 Wohngeldgesetz)

  • Einkommensnachweise zum Elterngeld (§ 2 Abs. 7 Satz 4 und § 9 BEEG).

Es ist geplant, das Elena-Verfahren auf weitere Bescheinigungen auszuweiten- etwa aus dem Bereich der Sozialgesetzbücher (SGB I bis XIII) und auf Bescheinigungen gegenüber Gerichten.

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