Berufsunfähigkeitsversicherung: Die verschiedenen Überschussvarianten
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich der Kunde oft zwischen verschiedenen Arten der Überschussbeteiligung entscheiden. Überschüsse entstehen, wenn der Versicherer erfolgreicher wirtschaftet, als er zuvor - aufgrund der Gesetzesvorschriften vorsichtig - kalkuliert hat.
In der Praxis gibt es für den Kunden drei Varianten der Überschussbeteiligung: Das Bonussystem, die Beitragsverrechnung und den Schlussüberschuss, auch verzinsliche Ansammlung genannt.
Wählt der Kunde einen Vertrag mit "Schlussüberschuss", werden die auf seinen Vertrag entfallenden Überschussanteile angespart, verzinst und bei Vertragsende an ihn ausgezahlt.
Beim "Bonussystem" dagegen spart der Versicherer die angefallenen Überschüsse für den Kunden an, um sie im Ernstfall für die Erhöhung seiner Berufsunfähigkeitsrente einzusetzen. Je später der Kunde berufsunfähig wird, desto höher ist beim Bonussystem also seine Rente. Bleibt der Versicherte während der Vertragslaufzeit gesund, verfallen seine Überschussanteile allerdings ganz oder teilweise.
Bei der "Beitragsverrechnung" schließlich werden die gutzuschreibenden Überschüsse dazu verwendet, die laufenden Beiträge des Kunden zu reduzieren. Stimmt die Kalkulation des Versicherers, bleibt der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung stabil. Wer sich möglichst preiswert eine feste Rente sichern will, liegt also mit einer Beitragsverrechnung richtig.
Weitere Informationen unter: www.forum-berufsunfaehigkeit.de/Schnelleinstieg/Kapital_Lv_Buz.asp (www.moneytimes.de/mf)
















