Die Gesundheitsreform als Einstieg in den totalitären Wohlfahrtsstaat ?

15.01.2007
Von Fiala 

Dessen ungeachtet rechnen Experten damit, dass sich mancher PKV-Anbieter aus wirtschaftlichen Gründen wird gezwungen sehen, den Rückzug anzutreten.

So stellen sich weitreichende praktische Umsetzungsfragen und verfassungsrechtliche Bedenken. Berührt sind beispielsweise die Fragen nach der Gleichbehandlung und die Grenzen zulässiger Enteignung. Solange die Gesundheitsreform einzig Regelungen für private und die gesetzliche Krankenversicherungen schaffen sollte, konnten diese nun auftretenden Fragen außen vor bleiben. Eine Versicherungspflicht "für Alle" - und dies nur in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung - tangiert jedoch weite Bereiche heute bestehender Modelle außerhalb dieser beiden Versicherungsformen, die nun nicht einfach zugunsten der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abgeschafft werden können, ohne neue verfassungsrechtliche Bedenken aufzuwerfen.

Man kann beinahe vermuten, dass die private Versicherungswirtschaft - die auch bereits eine für Jeden gesetzlich verpflichtende private Altersvorsorge gefordert hat - einen staatlichen Zwang - womöglich mit Bußgeld, Ausschreibung zur Fahndung und Gefängnisandrohung unterlegt - zum Abschluss privater Versicherungsverträge sogar als wünschenswert sieht - ein Weg in den totalitären Wohlfahrtsstaat (in den dann auch Privatversicherer sich einbinden lassen, um zu überleben). Dass die Wirtschaft bei solchen politischen Entwicklungen durch gewährte Vorteile gewonnen wird, hat man auch früher bereits erlebt. Vielleicht wird dann ja irgendwann zur Sicherung des sozialen totalitären Wohlfahrtsstaates die Dreikindfamilie vorgeschrieben und werden als krankhaft asozial abgestempelte Singles zur Besserung in stacheldraht- und elektrozaungesicherte Familienertüchtigungslager eingewiesen? (Peter Schramm/Johannes Fiala/mf)

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