Diese Police ist oft sinnvoller, da die sofort fälligen Summen der GmbH eine sofortige hohe Liquidität zuführen. Damit kann z.B. ein neuer Geschäftspartner eingestellt werden oder auch hohe Kreditverpflichtungen von der Firma abgelöst werden. Streitereien vor Gericht werden meistens vermieden, denn Herzinfarkt ist Herzinfarkt und die klar im Vertag definierten Erkrankungen führen somit automatisch zur Leistungspflicht des Versicherers.(Dr. Johannes Fiala/Andreas Bosl/mf)

Die Autoren

Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), Mediator (Univ.), MBA Financial Services (Univ.Wales), MM (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), EG-Experte (C.I.F.E.), Lehrbeauftragter (Univ. of Cooperative Education), Bankkaufmann Kontakt: www.fiala.de

Andreas Bosl (Unternehmensberater bAV) MBD Mittelstands-Beratungs-Dienst, Pöcking

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