Restschuldversicherung
Absicherung einzelner Ratenkredite taugt wenig
Viele Banken empfehlen bei der Aufnahme eines Ratenkredites den Abschluss einer Restschuldversicherung. Diese Versicherung zahlt die Kreditraten weiter, wenn der Kreditnehmer stirbt oder erwerbsunfähig wird.
Allerdings ist für Verbraucher der Abschluss solcher Einzelversicherungen wenig sinnvoll. Die Policen sind nämlich im Verhältnis zur Absicherung oft recht teuer und decken im Versicherungsfall nur die Kreditraten ab, während andere Ausgaben unberücksichtigt bleiben.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoller, auf einzelne Restschuldversicherungen zu verzichten und sich lieber um die generelle Absicherung der Familie bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit des Hauptverdieners zu kümmern.
- Unverkäufliche Kredite: Risikobegrenzungsgesetz soll Kreditnehmer schützen
- Finanzkrise: Kreditversicherungen werden teurer
- Finanzierung mit Risiko: Fremdwährungskredit muss erkennbar sein
- : EU-Kommission: Mehr Kleinstkredite für Geschäftsaufbau
- : Ratenkredite: Kunden kaufen verstärkt auf Pump
- : Kredit-Engpässe vermeiden
Dabei sollte die Versicherungssumme so gewählt werden, dass im Todesfall Kredite - beispielsweise aus einer Baufinanzierung - zurückgezahlt werden können und bei einer Berufsunfähigkeit ein angemessener Lebensstandard erhalten bleibt. Wer diese Aspekte berücksichtigt hat, kann bei einem einzelnen Ratenkredit auf eine Restschuldversicherung getrost verzichten, so die Empfehlung der Finanzexperten der IngDiBa-Bank. (mf)
















