Eintrag nicht vergessen
23.04.2008 | 11:09 Uhr

Mehr Netto durch Nutzung von Freibeträgen

Viele Preise für Güter und Leistungen des täglichen Bedarfs steigen derzeit, da ist zusätzliche Liquidität besonders willkommen. Monatlich mehr Netto gibt es für Arbeitnehmer durch frühzeitiges Eintragen von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte aber nur, wenn die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden und das funktioniert so:


Arbeitnehmer zahlen Monat für Monat einen Teil ihres Einkommens sozusagen "automatisch" an den Fiskus, denn der Arbeitgeber zieht vom Gehalt die Lohnsteuer ab und überweist sie direkt an das Finanzamt. Wie hoch die individuelle Steuerschuld tatsächlich ist und welche Ausgaben die Steuerlast senken können, spielt dabei keine Rolle. Im Ergebnis zahlen viele Arbeitnehmer im Jahresverlauf mehr Steuern als sie eigentlich schulden. Diese bekommen sie mit Hilfe der Steuererklärung zurück, die aber erst nach Ablauf des Steuerjahres eingereicht werden kann und die Rückzahlung kann dauern. Wer aber sofort für mehr Netto im Portmonee sorgen möchte, schafft das mit der Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte, denn dadurch ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehalten muss. Die Eintragung von Freibeträgen kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Finanzamt beantragt werden.

Wichtig: die Höhe der Kosten

Voraussetzung für die Eintragung von Freibeträgen ist u. a. deren Höhe. Ein Antrag auf Eintragung eines Freibetrags im Bereich der Werbungskosten, erhöhter Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen kann in der Regel nur dann gestellt werden, wenn die Aufwendungen bzw. die abziehbaren Beträge insgesamt eine Antragsgrenze von 600 Euro überschreiten. Wird die Antragsgrenze überschritten, so sind bei der Berechnung des Freibetrags Werbungskosten nur zu berücksichtigen, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro, Sonderausgaben nur soweit sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro bzw. bei Ehegatten von 72 Euro und außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art nur, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Wenn Arbeitnehmer nur Werbungskosten geltend machen können, brauchen sie also mindestens 1.521 Euro, um die Hürde zu überspringen (920 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag plus 600 Euro Antragsgrenze).

Die Antragsgrenze von 600 Euro gilt aber nicht in jedem Fall. Beispielsweise werden Behindertenpauschbeträge auch dann eingetragen, wenn sie geringer als 600 Euro sind. Zeit für die Eintragung ist noch bis 30. November 2008, aber wer zügig handelt, erhöht sein verfügbares Nettogehalt früher.

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