Kollision mit dem Finanzamt vermeiden
Firmenwagen - Gehalt und Steuern sparen
In vielen Unternehmen gewinnt der Firmenwagen als Alternative zu einer Gehaltserhöhung an Attraktivität. Allerdings prüfen die Finanzbehörden den Anteil der privaten Kfz-Nutzung immer kritischer. Es wird daher immer wichtiger, klare Regelungen nach innen und außen zu treffen.
Die steuerliche Einstufung von Firmenwagen hängt maßgeblich vom Umfang der privaten Nutzung ab. Fahrzeuge, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden, gelten steuerlich als "notwendiges Betriebsvermögen". Bei einer betrieblichen Nutzung von mindestens 10 bis zu 50 Prozent spricht der Gesetzgeber von "gewillkürtem Betriebsvermögen". Hier kann die Firma wählen, ob sie das Fahrzeug dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuordnet. Entsprechende Nachweise sind dem Fiskus zu erbringen. Doch: "Die günstigen Rahmenbedingungen für Firmenwagen sind grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen", mahnt Christel Fries, Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC).
Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter sollten auf Folgendes achten:
1. Alle Steuervorteile ausschöpfen
Für Neuwagen bieten sich jetzt zusätzliche Anreize. Bei Anschaffungen bis zum 30. Juni dieses Jahres bleiben Autos je nach Schadstoffklasse bis zu zwei Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Zudem gilt bis Ende 2010 die degressive Abschreibung in Höhe von 25 Prozent. Firmen sollten anvisierte Wagenkäufe gegebenenfalls vorziehen, um den vollen Steuervorteil auszuschöpfen.
2. Privaten Gebrauch regeln
Werden Firmenwagen zu höchstens 50 Prozent privat genutzt, kann die pauschale 1%-Regelung zur Anwendung kommen. Art und Umfang der Kfz-Nutzung sollte eine betriebliche Dienstwagenordnung regeln. Hier sind immer die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Abweichende Regelungen sollten per Individualvereinbarung festgehalten werden.
3. Betriebliche Nutzung dokumentieren
Beträgt die Privatnutzung zwischen 50 und 90 Prozent sind alle Kfz-Kosten per Einzelbeleg nachzuweisen. Immer wichtiger wird eine glaubhafte Dokumentation aller betrieblichen Fahrten. Wer eine lückenlose und exakte Aufzeichnung gewährleisten möchte, entscheidet sich für ein Fahrtenbuch. So lassen sich viele Unstimmigkeiten im Innen- und Außenverhältnis von vorneherein vermeiden. (oe)
Weitere Informationen:
Christel Fries, Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC), www.bvbc.de
Kontakt:
conovo media GmbH, E-Mail: info@conovo.de, Internet: www.conovo.de
















