Praktisch für kleinere Beträge

Die Geldkarte - Geldbörse im Miniaturformat

23.02.2010
Was Sie beim Gebrauch einer Geldkarte beachten sollten, sagt der Bundesverband deutscher Banken.

Die Geldkarte ist eine elektronische Geldbörse, mit der man kleinere Beträge bargeldlos zahlen kann. Die Geldkarten-Funktion gibt es über einen Chip auf der ec-Karte oder auf einer aufladbaren Karte, die nicht an ein Konto gebunden ist.

Rund 70 Prozent aller Bankkunden-Karten sind derzeit mit der Geldkarten-Funktion ausgestattet. Insgesamt sind in Deutschland mehr als 64 Millionen Geldkarten im Umlauf. Mit ihnen kann an rund 300.000 Automaten bezahlt werden, ob in der U-Bahn, im Parkhaus oder in der Telefonzelle.

Der durchschnittliche Zahlbetrag von derzeit etwas mehr als zwei Euro zeigt: Die Geldkarte eignet sich vor allem zum Bezahlen von kleineren Beträgen, etwa am Fahrkarten- oder Briefmarkenautomaten oder beim Kauf einer Zeitung am Kiosk.

Aufgeladen wird die Karte an Geldautomaten und speziellen Ladeterminals. Dabei können vom eigenen Konto bis zu 200 Euro auf den Chip übertragen werden. Bei der eigenen Bank ist das meist kostenlos. Bei nicht kontogebundenen Karten muss der Betrag bar am Automaten eingezahlt werden.

Beim Bezahlen wird das Geld einfach von der Karte abgebucht. Das macht das Zahlen einfacher und schneller als mit Münzen. Dennoch bleibt die Geldkarte dem Bargeld ähnlich: Jeder, der sie in der Hand hält, kann damit bezahlen - auch Unbefugte. Eine Sicherung über Unterschrift oder persönliche Geheimzahl (PIN) gibt es nicht. Der Verlust ist allerdings auf den maximalen Ladebetrag von 200 Euro begrenzt.

Ein Vorteil, der sich auch beim Einkauf im Internet auszahlt. Benötigt wird dafür neben der Geldkarte ein Chipkartenleser, der an den Computer angeschlossen wird. Das Gerät kann auch für Online-Banking nach dem sogenannten FinTS-Standard (Financial Transaction Services) genutzt werden.

Die kontogebundene Geldkarte bietet zudem eine wichtige Zusatzfunktion. So braucht man sie etwa ab 2007, um an einem der rund 500.000 Automaten Zigaretten zu kaufen. Laut Jugendschutzgesetz ist dann ein Nachweis nötig, dass der Käufer älter als 16 Jahre ist. Auf der Geldkarte ist das entsprechende Altersmerkmal gespeichert.

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