Steuerpflichtige sollten sich nicht zu früh freuen
Damit steht es nun jedem frei, ob er von der Möglichkeit zum Steuerabzug Gebrauch machen will. Bedenken Sie bei Ihren Überlegungen jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelung auch als verfassungsgemäß ansehen oder zumindest eine Korrektur nur für die Zukunft vorschreiben kann. In beiden Fällen müssten Sie die jetzt nicht abgeführten Steuern mit Zinsen doch noch ans Finanzamt zahlen.
Ohne einen Antrag geht Ihnen jedoch auch kein Geld verloren, denn die Steuerbescheide ergehen in diesem Punkt vorläufig und werden von Amts wegen geändert, falls das Verfassungsgericht die Regelung rückwirkend als verfassungswidrig einstufen sollte und Sie die Aufwendungen in der Steuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angegeben haben. Für die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte 2009 ist die Frist übrigens am 30. November abgelaufen, sodass Sie den Betrag für 2009 nach Jahresende über eine Einkommensteuererklärung geltend machen müssten. (oe)
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