BFH gibt bisherige Rechtsprechung auf
Damit, so betont Passau, hat der Große Senat die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes aufgegeben, der bisher in der Bestimmung § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG (Einkommensteuergesetz) ein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen gesehen hatte.
Passau empfiehlt, das Urteil zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)
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Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.pani-c.de und www.duv-verband.de
















