40.000 Euro Schadensersatz

Unlizenzierte Software - Geschäftsführer haftet

20.02.2009
Wie wichtig ein Lizenzmanagement für die Firma ist, zeigt ein Urteil des OLG Karlsruhe.

Eine Strafanzeige, 40.000 Euro Schadensersatz, eine Unterlassungsverpflichtung, eine umfassende Auskunftsverpflichtung und im Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro - das sind die Folgen für den Einsatz unlizenzierter Software, die einem Solartechnikunternehmen zusätzlich zum Kauf der fehlenden Lizenzen entstehen.

Das rechtskräftige Urteil aus zweiter Instanz gegen das Unternehmen und den Geschäftsführer enthält weitreichende Aussagen über die Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzungen in Firmen und über die Maßnahmen, die von Seiten der Unternehmensleitung ergriffen werden müssen. Die Herausgabe von Richtlinien zum Softwareeinsatz und Ermahnungen aus gegebenem Anlass sind nicht genug. Im Gegenteil: Ein Geschäftsführer handelt pflichtwidrig, wenn er nicht sicherstellt, dass Software nur von autorisierten Personen installiert werden darf.

Das Unternehmen war der Business Software Alliance (BSA, www.bsa.de) von einem ehemaligen Mitarbeiter gemeldet worden. Nach dessen Aussage waren in dem Unternehmen teils hochpreisige CAD-Programme ohne Lizenz im Einsatz .Die BSA erstattete Anzeige gegen den Geschäftsführer und die Firma, woraufhin die zuständige Staatsanwaltschaft eine unangekündigte Durchsuchung der Geschäftsräume durchführte. Auf den 15 Rechnern der Firma wurden dabei über 20 unlizenzierte Programme verschiedener BSA-Mitglieder gefunden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte nun in zweiter Instanz sowohl das Unternehmen als auch den Geschäftsführer persönlich und schloss eine Revision aus.

Zur Startseite