Oracle-Urteil: nun widerspricht Used Soft auch noch Microsoft
Microsoft hat Unrecht, so ist die neueste Mitteilung der Used Soft GmbH betitelt. Nach Ansicht des Gebraucht-Software-Händlers ist der Weiterverkauf einzelner Lizenzen aus einem Volumenlizenzvertrag grundsätzlich zulässig: "Die gegenteilige Behauptung der Firma Microsoft in ihrer Presseerklärung vom 14. Februar 2006 widerspricht geltendem Recht."
Für das Münchner Unternehmen ist es dabei unerheblich, ob es die weiter zu verkaufende Software ursprünglich auf einer CD, als Volumenlizenzvertrag oder online erworben wurde. "Da sind sich die renommiertesten deutschen Urheberrechtsexperten einig", behauptet Used Soft.
"Microsoft versucht, die Kunden zu verunsichern und unliebsame Konkurrenz vom Markt zu drängen", so Peter Schneider, Geschäftsführer des Anbieters von "gebrauchten" Software-Lizenzen. "Die Rechtslage in punkto Volumenlizenzen ist mehr als klar."
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Laut Used Soft bezieht sich der Weiterverkaufsverbot von online übertragener Software nur auf Oracle-Lizenzen, und nicht auf die von Microsoft: "Mit dem Vertrieb anderer Lizenzen (als der von Oracle: Anm. d. Red.) hat sich das Gericht gar nicht befasst."
Den kompletten Wortlaut der Used Soft-Pressemitteilung können Sie hier einsehen. Und den ComputerPartner-Blog zu diesem heißen Thema finden Sie hier. (rw)
















