eBay FAQ: Die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten, Teil IV

28.06.2006
Von Keller 
Im vierten Teil unserer Serie antwortet Rechtsanwalt Max-Lion Keller auf Fragen zu Problemen im Rahmen der Abwicklung von eBay-Geschäften und der negativen Bewertungen.

Thema Nr. 7: Ersteigert und trotzdem verloren? - Probleme im Rahmen der Abwicklung von eBay-Geschäften

Frage: Innerhalb welcher Zeit hat der eBay-Verkäufer seine Ware zu liefern?

Antwort: Nach dem BGH hat die Versendung der beworbenen Ware unverzüglich zu erfolgen, solange der eBay-Verkäufer nicht unmissverständlich auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist hingewiesen hat.

So ist es etwa nach § 5 Abs. 5 Satz 1 UWG irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage zur Verfügung steht.

Diese Regelung findet ihre Rechtfertigung darin, dass der Verbraucher erwartet, dass die angebotenen Waren zu dem angekündigten oder nach den Umständen zu erwartenden Zeitpunkt verfügbar sind, so dass die Nachfrage befriedigt werden kann. Die Rücksichtnahme auf diese Erwartung des Verkehrs belastet den eBay Unternehmer auch nicht in unzumutbarer Weise. Es bleibt ihm unbenommen, durch geeignete Zusätze auf einen bestimmten Angebotszeitraum oder Lieferfristen hinzuweisen, wenn er nicht in der Lage ist, eine Nachfrage tagesaktuell zu erfüllen. Vgl. dazu Urteil des BGH vom 07.04.05, Az. I ZR 314/02

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