Zügiger Internet-Versand ist Pflicht

11.08.2005
Wer im Internet einkauft, darf in der Regel auch erwarten, dass die Ware unverzüglich verschickt wird.

Der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher erwartet in der Regel, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmissverständlich hingewiesen wird (BGH, Az.: I ZR 314/02). (mf)

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