Mindesturlaub nicht finanziell ersetzbar

03.01.2007
Arbeitnehmer dürfen nicht für Geld auf ihren Mindesturlaub verzichten, Arbeitgeber entsprechende Angebote nicht machen.

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat in der Regel einen Mindestanspruch von 24 Urlaubstagen pro Jahr. Diese freien Tage sollen einen wirksamen Schutz zur Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten darstellen und können daher nicht an den Arbeitgeber "verkauft" werden, darauf weisen die Experten von ARAG hin.

Der Mindesturlaub, in dem sich Arbeitnehmer erholen sollen, wird als bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft angesehen, von dem nicht abgewichen werden darf. Ansonsten würde für Beschäftigte ein Anreiz geschaffen, auf die freie Zeit zu verzichten, um mehr Geld zu verdienen - was langfristig der Gesundheit schaden könnte (Europäischer Gerichtshof, AZ: C-124/05).

Dabei verweisen die ARAG Experten allerdings auf eine Ausnahme: Endet das Arbeitsverhältnis, darf der noch bestehende Mindesturlaub durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden. (mf)

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