Ingesamt kann man also festhalten, dass die Anforderungen an die Aufbewahrung relativ hoch sind, aber gerade für moderne Onlineunternehmen durchaus zu meistern sind. Neue Archivierungsplattformen im Internet erlauben die rechtssichere Ablage von Dokumenten, die teilweise automatische Verschlagwortung, den Zugriff von nahezu jedem Rechner und das rund um die Uhr. Das veraltete uneffiziente Archiv gehört also endgültig der Vergangenheit an.

Kurzes ABC der Archivierung

- Angebote 6 Jahre
- Anlageverzeichnis 10 Jahre
- Auftragsbestätigungen 6 Jahre
- Ausgangsrechungen 10 Jahre
- Bilanzen 10 Jahre
- Buchungsbelege 10 Jahre
- Computerausdrucke mit buchungsrelevanten Daten 10 Jahre
- Darlehensunterlagen 6 Jahre
- Debitorenlisten 10 Jahre
- E-Mails (Geschäftsbrief) - in elektronischer Form 6 Jahre
- E-Mails (Rechnung) - in elektronischer Form 10 Jahre
- Eröffnungsbilanz 10 Jahre
- Inventur 10 Jahre
- Jahresabschlüsse 10 Jahre
- Lohnbelege 6 Jahre
- Mahnungen 6 Jahre
- Quittungen / Rechnungen (Papier) 10 Jahre
- Quittungen / Rechnungen (elektronisch) 10 Jahre
- Sachkonten 10 Jahre
- Verträge 6 Jahre
- Zahlungsanweisungen 10 Jahre (Heiko Beyer/mf)

Der Autor

Heiko Beyer hat sich auf die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Online-Unternehmen spezialisiert. Er ist als Steuerberater bei Ecovis Grieger Mallison, einem Beratungsunternehmen mit bundesweit über 100 Standorten, in Rostock tätig.

Kontakt und Infos: Tel.: 0381 / 649 144, Fax: 0381/649 644, EMail: heiko.beyer@onlinesteuerrecht.de, www.onlinesteuerrecht.de, www.ecovis.com

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