Internetabzocke

Den Spieß umgedreht – Abmahnanwältin verurteilt

07.10.2009
Die wohl unbeliebteste Rechtsanwältin Deutschlands ist wegen Beihilfe zum Betrug zivilrechtlich zu Schadenersatz verurteilt worden.

Laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ist zum ersten Mal eine Rechtsanwältin wegen Beihilfe zum Betrug zivilrechtlich zu Schadenersatz verurteilt worden, die für unseriöse Internet-Firmen zahllose Abmahnungen und Inkasso-Drohungen verschickt hatte.

Katja Günther hatte jahrelang massenweise Mahnschreiben verschickt, mit denen zum Teil völlig zu Unrecht erhobene Entgelte für "Internetabzocker" eingetrieben werden sollten. Zahlte der Adressat nicht, wurde mit gerichtlichen Schritten gedroht. Vereinzelt wurden sogar Mahnbescheide erlassen.

Bei der Staatsanwaltschaft München hatten sich über 1.000 Strafanzeigen wegen Nötigung und Betruges gegen Frau Günther angesammelt. Vor Gericht stand sie nun, weil ein Adressat gegen die Forderungen eines von ihr vertretenen Internetabzockers vorgegangen war. Das Amtsgericht Karlsruhe (AG Karlsruhe 9 C 93/09 – rechtskräftig) verurteilte sie dazu, die Kosten jenes Anwaltes zu zahlen, der im Auftrag dieses Adressaten tätig geworden war.

In der Urteilsbegründung hatten die Richter Frau Günther bescheinigt, sich durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht zu haben. Deshalb sei sie auch schadensersatzpflichtig.

In der Verhandlung kam zudem heraus, dass Frau Günther durch dieses Geschäft bis zu 20.000 Euro täglich "erwirtschaftet" hatte. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hofft, dass dieses Urteil eine abschreckende Wirkung auf andere Rechtsanwälte hat, die auf schnellen Reichtum mit unseriöser Abzocke spekulieren. (tö)

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