Dabei ist außerdem zu berücksichtigen, dass dem Betriebsrat soweit auch ein sogenanntes Initiativrecht zusteht. Der Betriebsrat kann daher die Einführung von Kurzarbeit anregen und ggf. eine solche Einführung über einen Spruch der Einigungsstelle herbeiführen.
Dem Betriebsrat steht auch dann ein Mitbestimmungsrecht zu, wenn eine bereits eingeführte Kurzarbeit vorzeitig eingestellt werden soll.
6. Welche arbeitsrechtlichen Folgen bringt eine Kurzarbeit mit sich?
Die Kurzarbeit führt zu einer Suspendierung der Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer wird von der Arbeitsleistung befreit. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer im Gegenzug nicht vergüten.
7. Setzt eine betriebsbedingte Kündigung voraus, dass zunächst Kurzarbeit eingeführt wurde?
Nach Ansicht des BAG ist es für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung unbeachtlich, ob der Arbeitgeber hätte Kurzarbeit anordnen können.
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- Seite 2: 4. Muss sich die Kurzarbeit regelmäßig über das gesamte Unternehmen bzw. den gesamten Betrieb erstrecken?
- Seite 3: 6. Welche arbeitsrechtlichen Folgen bringt eine Kurzarbeit mit sich?
- Seite 4: 8. Unter welchen sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
- Seite 5: 10. Welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber vorrangig in Betracht ziehen?
- Seite 6: 13. Besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit?
- Seite 7: 15. Wer trägt während der Kurzarbeit die Beiträge zur Sozialversicherung?
















