Musterarbeitsverträge schaden oft mehr, als sie nützen
Der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages ist damit nicht nur gesetzlich geboten, sondern auch dringend zu empfehlen. Dabei sind immer die spezifischen Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens zu berücksichtigen. Nur dies gewährleistet eine optimale Vertragsgestaltung. Auf die Verwendung von Musterarbeitsvertragsformularen ist dabei besser zu verzichten. Diese "passen” oft nicht zu den jeweiligen speziellen arbeitsvertraglichen Bedürfnissen des Unternehmens und schaden in vielen Fällen mehr, als sie nützen.
Die optimale Vertragsgestaltung hilft demgegenüber, unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden und bei nicht vermeidbaren Rechtsstreitigkeiten die Prozesschancen zu erhöhen. Daher sollte bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen kompetenter Rechtsrat eingeholt werden.
Der Autor Dr. Burkhard Reiß ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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Kanzlei Scholten, Dr. Reiß & Partner GbR, Duisburg, Tel.:0203 22500, E-Mail:info@scholten-reiss.de, Internet: www.scholten-reiss.de und www.mittelstands-anwaelte.de
















