Langjährige Beschäftigung schützt nicht

Wann Verdachtskündigungen rechtens sind

25.05.2009
Der Verdacht einer Pflichtverletzung genügt für eine fristlose Entlassung.

Die fristlose Kündigung einer seit mehr als 30 Jahren beschäftigten Kassiererin wegen der unrechtmäßigen Verwendung von Leergutbons im Wert von 1,30 Euro zum eigenen Vorteil war gerechtfertigt. Damit bestätigten die Richter der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in ihrer Entscheidung vom 24.02.2009 (LAG Berlin-Brandenburg Az: 7 Sa 2017/08) das erstinstanzliche Urteil.

Medienwirksames Urteil

Kaum ein landesarbeitsgerichtliches Urteil hat in den Medien in jüngster Zeit so viel Aufmerksamkeit erfahren wie dieses. Und wie so häufig ist die öffentliche Wahrnehmung der durchaus zutreffenden Rechtsprechung in den Medien - gewollt oder ungewollt - arg verzerrt. Dabei ist die Fallkonstellation einer Verdachtskündigung in der arbeitsrechtlichen Praxis keineswegs selten.

Darauf verweist der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Frhr. Fenimore von Bredow von der DASV Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel.

In dem Urteil ging es um die fristlose Kündigung einer langjährig beschäftigten Kassiererin in einem Supermarkt durch den Arbeitgeber. Der hatte den dringenden Verdacht, dass die Kassiererin im Dienst eine Straftat zum Nachteil des Arbeitgebers begangen habe. Konkret wurde ihr vorgeworfen, zwei Leergutbons im Wert 0,48 Euro und 0,82 Euro aus dem Kassenbüro entnommen und für sich eingelöst zu haben. Der Verdacht eines solchen Verhaltens stellt nach Auffassung des Gerichts einen wichtigen Grund i.S. des § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar, der zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtige.

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