Hohe Strafen bei Verstößen

Stiefkind Datenschutz - was Firmen riskieren

25.02.2009
Datenschutz wird in der Praxis oft vernachlässigt. Das ist gefährlich, sagen Thomas Feil und Alexander Fiedler.

Dass Unternehmen dem Thema Datenschutz nicht die Aufmerksamkeit zukommen lassen, die dem Thema eigentlich gebührt, liegt teils an der Nachlässigkeit der Verantwortlichen, teils aber auch an rechtlicher Unkenntnis. Der fehlerhafte Umgang mit personenbezogenen Daten wird gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Telemediengesetz mit einem umfangreichen Bußgeld- und Strafvorschriftenkatalog geahndet (§§ 43, 44 BDSG, § 16 TMG). Die folgenden Beispiele stellen eine kleine Auswahl der zahlreichen tatsächlichen und rechtlichen Fragestellungen des Datenschutzes im Bereich der neuen Medien dar.

Datenschutzrechtliche Relevanz von IP-Adressen

Wenn ein Computer eine Verbindung mit dem Internet herstellt, wird ihm von Seiten des Internet-Providers (z.B. Telekom) eine sogenannte IP-Adresse zugewiesen. Eine IP-Adresse ist eine Zahlenkolonne (z.B. 123.456.24.1), die es dem Internet-Provider erlaubt, ein bestimmtes Endgerät für die Dauer der Verbindung eindeutig zu identifizieren und an dieses Daten zu versenden. Besucht nun ein Nutzer einen Internetauftritt, so wird die IP-Adresse des Endgeräts auch der Internetpräsenz bekannt gegeben. Häufig wird die IP-Adresse dort in sogenannten Logfiles gespeichert. Diese können dann für statistische Zwecke ausgewertet werden.

Es stellt sich dabei die Frage, ob bereits die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum ist, denn jedenfalls theoretisch könnte mit ihrer Hilfe ermittelt werden, welche Websites ein bestimmter Nutzer aufgerufen hat. Bejahendenfalls wäre eine Speicherung und Auswertung nur in den strengen Grenzen des Datenschutzrechts möglich.

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