Preisvergleich muss aussagekräftig sein
Bei Preisangaben in Preisvergleichslisten muss der Verbraucher auf einen Blick erkennen können, ob der angegebene Preis die Versandkosten enthalte oder nicht. Denn die Aussagekraft des Preisvergleichs, der üblicherweise in einer Rangliste dargestellt werde, hängt von dieser wesentlichen Information ab, so die Richter. Unter diesen Umständen ist es nicht ausreichend, wenn der Interessent erst dann, wenn er sich mit einem bestimmten Angebot näher befasst, auf die zusätzlich anfallenden Versandkosten hingewiesen wird.
Karin Scheel-Pötzl ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht bei Pötzl & Kirberg, Hamburg.
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