21.03.2008 | 10:57 Uhr

Kuriose Klagen und Urteile

Lauter Nackte im Hotel sind ein Reisemangel

Pauschalreisende müssen es nicht akzeptieren, in ihrem Hotel unerwartet von nackten Zeitgenossen umgeben zu sein. Das berichtet die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». Ist FKK dort geduldet, ohne dass das in den Reiseunterlagen erkennbar war, ist das ein Reisemangel, für den 20 Prozent Minderung des Reisepreises gerechtfertigt sind. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 16 U 143/02) und schloss sich damit in der Sache einem Urteil des Landgerichts Frankfurt an.

In dem betreffenden Fall hatte der Kläger für sich und seine Frau eine Reise nach Kuba gebucht. Weil dort etliche Gäste regelmäßig nackt zu sehen waren, reisten die beiden ab und forderten einen Teil ihres Geld zurück. Zu Recht, wie die Gerichte bestätigten: Die Situation sei nicht mit derjenigen an bestimmten Stränden zu vergleichen, an denen nackt gebadet wird. In einer Hotelanlage könnten sich Urlauber diesem Anblick kaum entziehen. Die Grenze zur bloßen Unannehmlichkeit sei daher überschritten. Quelle: www.anwaltseiten24.de, Quelle Bild: www.pixelio.de (gn)


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