30.06.2009 | 14:15 Uhr

Urteil gegen usedSoft

Gebraucht-Software-Handel - Microsoft sieht sich gestärkt

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat ein Schweizer Softwarehersteller eine einstweilige Verfügung gegen den Gebraucht-Software-Händler usedSoft erwirkt. Dem Händler ist es nun untersagt, Software des Schweizers Anbieters zu vertreiben, wenn sich diese sich nicht auf einem Hardwaregerät befindet. Derzeit installiert ein Distributor diese Software auf Rechnern vor und liefert diese aus. Nun sind aber "Sicherheitskopien" dieser Software auf dem Markt aufgetaucht, und usedSoft bietet diese als "gebrauchte Software" an.

Diese Vertriebsmethode lag nicht ganz im Sinne des Schweizer Softwareanbieters und dieser hatte deswegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen usedSoft beantragt. Mit deren Bewilligung hob das OLG Düsseldorf ein erstinstanzliches Urteil des Landesgerichts (LG) Düsseldorf vom 26. November 2008 (Az. 12 O 431/08) auf, das den Vertrieb noch für zulässig erklärt hatte. Genau gegen diese Entscheidung des LG Düsseldorf ist nämlich der Schweizer Softwareanbieter in Berufung gegangen.

Swantje Richters, Justitiarin bei Microsoft Deutschland, begrüßt die einstweilige Verfügung gegen usedSoft.
Swantje Richters, Justitiarin bei Microsoft Deutschland, begrüßt die einstweilige Verfügung gegen usedSoft.

Microsoft begrüßt das Urteil des OLG Düsseldorf vom 29. Juni 2009 (Aktenzeichen: I - 20 U 247/08) ausdrücklich: "Die konkreten Auswirkungen auf den Handel mit gebrauchter Software können wir jedoch erst nach Einblick in die detaillierte Urteilsbegründung kommentieren. Es zeigt sich jedoch erneut, dass die Gerichte den Schutz von geistigem Eigentum sehr hoch bewerten", so Dr. Swantje Richters, Justitiarin der Microsoft Deutschland GmbH.

Robert Helgerth, Mittelstandschef bei Microsoft, und ein erklärter Gegner des Handels mit "gebrauchter Software" im großen Maße, ist ebenfalls hoch erfreut. "Das ist eine gute Nachricht für unsere seriösen Partner". Diese wollen nämlich sich seiner Meinung nach ihr an gestammtes Lizenzgeschäft von windigen Gebraucht-Software-Händlern nicht kaputt machen lassen. "Da ist fair play angesagt", so Helgerth.

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Für usedSoft ist es ein Sonderfall: Dennoch mussten auch Microsofts Mittelstandchef und seine Justitiarin eingestehen, dass die rechtliche Lage bei Vertrieb von "gebruachter Software" nach wie vor unklar bleibt.
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