Für usedSoft ist es ein Sonderfall
Dennoch mussten auch Microsofts Mittelstandchef und seine Justitiarin eingestehen, dass die rechtliche Lage bei Vertrieb von "gebruachter Software" nach wie vor unklar bleibt. Das aktuelle Urteils des OLG Düsseldorf sowie die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom Mai 2009 (Aktenzeichen 11 W 15/09) und des OLG München vom März 2009 würden aber die Stellung der Softwarehersteller stärken, so Richters. Es gab aber auch schon Urteile, die im Sinne der Gebraucht-Software-Händler ausgefallen sind, etwa das vom Landgericht Düsseldorf vom 22. April 2009 gegen SAP (Aktenenzeichen: 12 O 23/09).
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu OEM-Lizenzen ist für usedSoft kein Beinbruch. "Das ist ein Sonderfall", so der Gebraucht-Software-Händler. Es gehe dabei ausschließlich um OEM-Lizenzen einer Spezialsoftware für Rechtsanwälte. Diese bringe besondere Anforderungen ans Customizing mit sich. usedSoft hat auf das Gerichtsurteil aus Düsseldorf reagiert und den Handel mit diesen Lizenzen vorerst eingestellt.
Da aber dem Unternehmen noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorliege, seien sämtliche Mutmaßungen verfrüht – insbesondere im Hinblick auf Aussagen zum Erschöpfungsgrundsatz. Laut usedSoft gilt das Urteil keinesfalls für alle OEM-Lizenzen. Überdies habe Microsoft den Weiterverkauf von OEM-Lizenzen der eigenen Marke nie bestritten. Im Gegenteil: In einigen prominenten Fällen hätte der Software-Konzern Lizenzübertragungen durch usedSoft nachträglich für legal erklärt. So etwa bei der Stadt München, deren Oberbürgermeister sich danach zitieren lässt: "Von Microsoft liegt eine schriftliche Bestätigung vor, dass lizenzrechtlich alles in Ordnung ist."
usedSoft handelt hauptsächlich mit Volumenlizenzen. Und einzelne Software-Lizenzen aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen dürfen laut dem Gebraucht-Software-Händler weiterverkauft werden. Das hätten die Landgerichte (LG) München und Hamburg so entschieden. So urteilte etwa das LG München im April 2008, "dass der Verkauf beziehungsweise die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist."
- Rechtstreit mit Susensoftware: Gebrauchte Software - SAP erleidet Niederlage
- Handel mit Echtheitszertifikaten: Gebraucht-Software-Händler U-S-C fühlt sich durch Gerichtsurteil bestätigt
- UsedSoft gegen Microsoft: Fortsetzung der unendlichen Geschichte zum Handel mit gebrauchter Software
- Was Microsoft rät: Gefahren beim Vertrieb von gebrauchten Softwarelizenzen
- Softwarehersteller wehrt sich: Microsoft sperrt Produktkeys von gebrauchter Software
- "Gebrauchte" Software: Microsoft erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Händler
- U-S-C verdoppelt Umsatz: Wie viel verdient ein Gebraucht-Software-Händler?
"Anderslautende Andeutungen sind erneut ein schamloser Versuch des Gewohnheitsmonopolisten, für Microsoft-Software unerhebliche Urteile wie die Entscheidungen der OLGs München und Frankfurt dafür zu missbrauchen, die über 1.600 usedSoft-Kunden zu verunsichern", betont usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider. "Aber auch dies kann den liberalisierten Software-Markt nicht aufhalten." (rw)


















