27.08.2009 | 09:30 Uhr

Vertrag nicht sittenwidrig

Drum prüfe, wer sich lange bindet ...

In Zeiten knapper Kassen erscheinen bei größeren Anschaffungen Leasingverträge sowohl Unternehmen als auch privaten Haushalten zunehmend attraktiver. Doch Vorsicht: Mit dem Vertragsschluss verpflichtet man sich regelmäßig mehrere Jahre. Und selbst wenn die Leasingraten sich mächtig summieren, ist der Vertrag nur im absoluten Ausnahmefall nicht bindend.

Darauf verweist der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann, Landesregionalleiter "Schleswig-Holstein" der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf ein am 24.04.2009 veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichts Coburg vom 29.5.08, Az: 11 C 1723/07; LG Coburg, Hinweisverfügung des Landgerichts Coburg vom 15.9.08 und Beschluss vom 5.11.08, Az: 32 S 61/08.

In dem Fall ging es um die Wirksamkeit eines Leasingvertrages für einen Kopierer (nebst Zubehör). Der Leasingnehmer berief sich ohne Erfolg darauf, sechs Jahre Laufzeit und Gesamtzahlungen von fast 10.000 Euro seien sittenwidrig. Weil es sich um hochwertige Geräte handelte, sahen die Gerichte jedoch kein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.

Der Beklagte leaste ab 2002 einen damals neuwertigen Kopierer inklusive Zubehör. Die Grundmietzeit betrug sechs Jahre bei monatlichen Leasingraten von gut 130 Euro. Ab Mitte 2005 wollte er jedoch nicht mehr bezahlen. Er hielt den Vertrag für sittenwidrig, weil der Anschaffungspreis überteuert sei. Die Leasingfirma klagte die noch offenen rund 4.200 Euro ein. Der Beklagte zahlte nach Klageerhebung zwar, aber nach seiner Darstellung nur "versehentlich". Die Verfahrenskosten hatte er seiner Meinung nach nicht zu tragen.

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