Unzumutbare Belästigung im Online-Bereich
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG wird auf Werbung mit für den Fernabsatz geeigneten Mitteln beschränkt. Fernkommunikationsmittel sind nach dem Gesetzesentwurf weder Telefon noch Telefax oder E-Mail. Im Ergebnis, so die Gesetzesbegründung, ändert sich für die Sachverhaltsbeurteilung nichts.
Fazit
Mit dem neuen UWG wird künftig vieles als wettbewerbswidrig gelten, worüber man früher nicht einmal nachgedacht hat. Letztlich werden die rechtlichen Anforderungen an einen wettbewerbskonformen Internethandel steigen. (OE)
Rechtsanwalt Johannes Richard, c/o Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Richard-Wagner-Str. 14, 18055 Rostock, Tel.: 0381-448998-0, E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de, Internet: www.internetrecht-rostock.de
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