1 Zoll = 0,0254 Meter – ganz einfach, oder?
Die Regelung in § 3 Eichverordnung zur Ende gedacht wird es auch zukünftig kein 1/2 Zoll Zubehör für Heizungen mehr geben sondern nur noch bspw. ein Sicherheitsventil mit einem 1,27-cm-Anschluss. Auch der nicht ganz unübliche 3/8-Drehmomentschlüssel wird zukünftig ein 0,95-cm-Drehmomentschlüssel werden. Ob der Verbraucher diesen auf ersten Blick von einem 1,27-cm-Drehmomentschlüssel (1/2 Zoll) wird unterscheiden können, bleibt abzuwarten. Wir bezweifeln, ob der Verbraucher mal eben im Kopf die Umrechnungsformel 1 Zoll = 0,0254 m im Kopf haben wird.
Über die Jahre hat sich jedenfalls die Zollangabe eingebürgert, und wir sind gespannt, wie die Rechtsprechung hierauf reagieren wird. Letztlich stellt die Regelung ein weiteres Beispiel dar, wie Verbraucherschutz nach hinten losgehen kann. (oe)
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Rechtsanwalt Johannes Richard, c/o Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Richard Wagner Straße 14, 18055 Rostock, Tel.: 0381 448998-0, E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de, Internet: www.internetrecht-rostock.de
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