Achtung: Künstlersozialkasse
Abschließend weist Leis darauf hin, dass die Tätigkeiten von Designer, Fotografen, Textern etc. als künstlerische Tätigkeit gelten und der Auftraggeber (!) von sich aus verpflichtet ist, die entsprechenden Beiträge zur Künstlersozialkasse abzuführen.
Leis empfiehlt daher, auch insoweit entsprechenden Rechtsrat einzuholen, und verweist in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de). (oe)
Weitere Rückfragen und Kontakt:
- Parallelimport: Abmahnung trotz echter Markenware
- Keine Angst vor Abmahnungen: Wann das Widerrufsrecht nicht gilt
- Internetforum für Betroffene: Neuer Blog rund um Abmahnungen
- EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken umgesetzt: Neues UWG - jetzt noch mehr Abmahnungen?
- Händler stehen möglicherweise vor einem Problem: Bezeichnung Netbook - Abmahnung droht!
- Bernd Quenzer, Oki: Quenzer: "Die Urheberrechtsabgabe wird zu einer Wettbewerbsverzerrung führen."
- Bei Abmahnung von Dritten nicht wirksam: Unterlassungserklärung gegenüber Wettbewerbszentrale
- Hersteller stimmen mit Bauchschmerzen zu: Einigung über Urheberrechtsabgabe
- Urheberrechtsverletzungen bei der Homepage: Finger weg von fremden Bildern!
- Neues Gesetz zur Kostenbegrenzung: So schützen Sie sich vor teuren Abmahnungen
- Probleme mit Urheberrechten?: Unternehmen: 85 Prozent verwenden Open Source
- Keine Haftung für Suchmaschinenbetrieber: Thumbnails verletzen das Urheberrecht
- Rechtsmissbräuchliche Abmahnung: "Aberwitzig falsch und dreist" - Gericht redet Tacheles
Horst Leis, Rechtsanwalt, LL.M. Informationsrecht und Fachanwalt für Informationstechnologierecht, c/o Schuster Lentföhr & Zeh, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Düsseldorf, Tel.: 0211 658810, E-Mail: leis@wsp.de, Internet: www.wsp.de und www.mittelstands-anwaelte.de
















