Regel 10: Stellen Sie Ihr Girokonto nicht für betrügerische Finanztransaktionen zur Verfügung.
Auf Internetseiten und per E-Mail sprechen Kriminelle derzeit gezielt Inhaber von Bankkonten in Deutschland an, um sie für eine Tätigkeit als so genannte "Finanzagenten" zu gewinnen. Über das inländische Bankkonto sollen diese "Finanzagenten" Zahlungen Dritter entgegennehmen und möglichst umgehend per Bargeldversand an eine im Ausland befindliche Person überweisen. Als Entgelt winkt eine Provision, die vom Überweisungsbetrag abgezogen wird. Die unseriösen Auftraggeber begründen diese Abwicklungsmethode beispielsweise mit Kostenersparnissen gegenüber teuren Auslandsüberweisungen oder als Maßnahme zum Schutz sensibler Kundeninformationen. Wenn Sie auf ein solches Angebot eingehen, können Sie sich strafbar und schadensersatzpflichtig machen. Auch riskieren Sie Ihre persönliche Sicherheit, denn die Täter aus dem Kreis der organisierten Kriminalität schrecken vor nichts zurück.
Prüfen Sie alle Angebote kritisch, bei denen Sie Ihr Girokonto zur Abwicklung von Zahlungen für Firmen oder Personen, insbesondere im Ausland, zur Verfügung stellen sollen. Im Zweifel sollten Sie die Hände davon lassen. Erfolgen unerwartete Gutschriften auf das Konto, die die Kontoinhaber kurze Zeit später zurücküberweisen sollen, sollten diese in Zweifelsfällen mit ihrem Kreditinstitut oder ihrer örtlichen Polizei Kontakt aufnehmen. Etwaige Rückbuchungen sollten grundsätzlich nur auf das jeweilige Ursprungskonto der Buchung ausgeführt werden. Geschädigten Kontoinhabern - sowohl denjenigen, die unbewusst als Finanzagenten missbraucht wurden, als auch allen Opfern betrügerischer Zugriffe auf ihr Konto - wird empfohlen, Strafanzeige zu erstatten.
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Dr. Kerstin Altendorf, Bundesverband deutscher Banken, Tel.: 030 1663-1250, E-Mail: bank-news@bdb.de, Internet: www.infos-finanzen.de
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