Betriebsfeier: Beleidigung rechtfertigt fristlose Kündigung
Beleidigt ein Mitarbeiter den Vorgesetzten - auch außerhalb der Arbeitszeit - riskiert er die fristlose Kündigung.
Das Landesarbeitsgericht Hamm verhandelte den Fall eines Schweißers, der während einer Weihnachtsfeier seinen Vorgesetzten grob beleidigt hatte. Auch als Kollegen und Vorgesetzte ihn darauf hinwiesen, dass er erhebliche Probleme bekommen werde, ließ er nicht ab.
Gegen die daraufhin ausgestellte fristlose Kündigung klagte der Mitarbeiter. Er meinte, er hätte zumindest eine Abmahnung bekommen müssen.
Die Richter sahen das anders: Ein Arbeitsverhältnis kann von jedem Vertragspartner fristlos gekündigt werden, wenn dem Kläger die Fortsetzung des Arbeitsverhältn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar ist. Der Schweißer habe die Autorität des Vorgesetzten untergraben und damit eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung begangen. Die außerordentliche Kündigung ist damit rechtens (Az. 18 Sa 836/04). (bz)


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