Aus juristischer Sicht kommt laut Susen eine gründliche Analyse des Handels mit "gebrauchten" Softwarelizenzen zu dem Ergebnis, dass eine Weiterveräußerung in der Regel legal ist, da sie zumindest in Standardverträgen nicht rechtlich bindend ausgeschlossen werden kann.
Dazu meint Rechtsanwalt Peter Huppertz, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht aus der Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner in Düsseldorf . "Unter anderem entscheidend für die Zulässigkeit des Weiterverkaufs ist zum Beispiel. nach Auffassung des Landgerichts München in einem aktuellen Urteil nur, dass der Ersterwerber alle auf seinen Rechnern noch befindlichen Kopien der Software gelöscht habe. Folgt man dieser Entscheidung, dürfte es für Hersteller zukünftig sehr schwer werden, erfolgreich gegen das "Lizenzsplitting" von Volumenlizenzverträgen vorzugehen."
"Ich empfehle meinen Kunden zumindest auf die Bekanntmachung der originalen Lizenzdokumente zu bestehen. Es sollte doch erkennbar sein, wer die Software vorher genutzt hat und welche Vertragsnummer übertragen wird, " erklärt Susen. "All diese kaufmännischen Informationen werden im Lizenzmanagement-System gesammelt."
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Dabei bildet das Vertragsmanagement die kaufmännische Seite mit den unterschiedlichsten Verträgen (Erfassung der Lizenzverträge, Abbildung der Lizenzinformationen, Rahmenverträge, Wartungsverträge) ab. Dazu meint Torsten Groll von CTC: "Die Einführung eines Lizenzmanagement-Werkzeugs verschafft einen genauen Überblick über IT-Infrastruktur, alle IT- Investitions- und Anlagegüter und hilft so, unnötige Kosten zu vermeiden". Außerdem erhöhe sich dadurch die Rechtssicherheit im Unternehmen. (rw)
















