Obsternte nur mit Einverständnis

Wem gehört der Obstbaum an der Straße?

19.10.2011
Beim Auto spricht man von Diebstahl, beim Apfel von Mundraub. Die Folgen sind gleichermaßen gravierend.
Jeder Apfelbaum hat einen Eigentümer. Deshalb ist keine Selbstbedienung erlaubt.
Jeder Apfelbaum hat einen Eigentümer. Deshalb ist keine Selbstbedienung erlaubt.
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Wer sich zur Obsternte einen scheinbar herrenlosen Apfelbaum auf freiem Feld auserkoren hat, kann dabei unbewusst eine Straftat begehen - Diebstahl nämlich. Damit Ihnen nicht die Freude am Selbstpflücken verdorben wird, erläutern die Arag-Experten das Wichtigste zum Thema "Wem gehört der Obstbaum an der Straße?"

"Mit Geld- oder Haftstrafe wird bestraft, wer Nahrungs- oder Genussmittel oder andere Gegenstände des hauswirtschaftlichen Verbrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch entwendet oder unterschlägt". So lautete § 370 Abs.1 Nr. 5 StGB in seiner bis 1975 geltenden Fassung. Gemeinhin ist dieser Straftatbestand als Mundraub bekannt. Keineswegs jedoch war der Mundraub straffrei. Der Mundraub galt als sog. Übertretung und durfte daher höchstens mit 500 Mark Geldstrafe bzw. einer Haftstrafe bis zu sechs Wochen geahndet werden. Im Zuge einer Strafrechtsform wurde diese Norm abgeschafft. Es spielt nun grundsätzlich keine Rolle mehr, was für ein Gegenstand gestohlen wird. Egal ob Apfel oder Auto, es handelt sich immer um Diebstahl gemäß § 242 StGB. Geblieben ist, dass der Diebstahl von Sachen mit geringem Wert (bis ca. 50,00 Euro) nur auf Antrag verfolgt wird. Polizei oder Staatsanwaltschaft verfolgen den Diebstahl also nicht von sich aus.

Die Natur ist kein Selbstbedienungsladen

Durch eine neue Internetseite ist das Thema allerdings wieder in aller Munde. Auf einer Deutschlandkarte werden dort Obstbäume und Sträucher verzeichnet. Deren Früchte sind nach Auskunft der Seitenbetreiber vom Eigentümer zur freien Verfügung gestellt worden - die Macher sprechen von legalem Mundraub. Legal deshalb, weil die Eigentümer der Bäume damit einverstanden sind, dass die Früchte gesammelt werden dürfen. Wem jedoch gehört der verlockende Beerenstrauch in der freien Natur? Dass er herrenlos ist, ist nahezu ausgeschlossen. Denn grundsätzlich ist der Eigentümer des Grundstücks auch Eigentümer der Bäume und Sträucher auf dem diese stehen. Ist der Grund und Boden verpachtet, so genießt der Pächter die Rechte. Steht ein Baum am Straßenrand, wird er in der Regel der Gemeinde, dem Kreis, dem Land oder dem Bund gehören. Man muss also davon ausgehen, dass in Deutschland jeder Quadratmeter Grund jemandem gehört.

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