Urteil des EuGH

Gebrauchtsoftware darf weiterverkauft werden

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.

Was Rechtsanwälte vom EuGH-Urteil halten

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dürfte nach Meinung des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. grundsätzlich zu mehr Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen führen. Gleichzeitig betont der BVDW, dass die Entscheidung nur für besondere Fälle Bedeutung erlangen wird. Die Zulässigkeit des Weiterverkaufs wurde nur dort bejaht, wo den Kunden entgeltliche und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte eingeräumt und keine technischen Schutzvorkehrungen gegen die Weiterveräußerung getroffen werden.

Rechtsanwalt Michael Neuber, Justiziar des BVDW, kommentiert das aktuelle Urteil: „Die Entscheidung des EuGH ist grundsätzlich begrüßenswert, weil damit die notwendige Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen geschaffen wurde. Das Urteil führt nun allerdings nicht dazu, dass jedes online heruntergeladene, gebrauchte Computerprogramm frei handelbar wird. Einschränkungen gibt es beispielsweise im wichtigen Markt der Volumenlizenzen. Ebenso hat der EuGH ausdrücklich festgestellt, dass Softwarehersteller weiterhin alle zur Verfügung stehenden, technischen Schutzmaßnahmen ergreifen können, um eine Weiterveräußerung zu unterbinden. Es ist daher nach wie vor genau auf die Lizenzbedingungen zu achten.“

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