Zukunftssicherung (Direktversicherung)

Zukunftssicherung (Direktversicherung)

Die vom Arbeitgeber gesetzlich geforderten Leistungen für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers (Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung) sind steuerfrei, ebenso die Arbeitgeber-Beiträge (erstes Dienstverhältnis) an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Die Steuerfreiheit gilt für die Zusage für eine Direktversicherung unter bestimmten Voraussetzungen: die Zusageerteilung muss nach dem 31.12.2004 erfolgt sein (Alt-Zusagen vor diesem Stichtag sind auch begünstigt, wenn der Versicherungsanbieter eine gesetzlich definierte Zertifizierung vorweisen kann).

Außerdem dürfen die jährlichen Beiträge höchstens 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von 66.000 Euro betragen. Das entspricht einem Betrag von 2.640Euro für die alten und die neuen Bundesländer, plus Erhöhung bei Versorgungszusagen nach dem 31.12.2004 um 1.800 Euro(dieser Erhöhungsbetrag ist steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig).

Darüber hinaus darf das Wahlrecht für die sogenannte Riester-Förderung nicht ausgeübt werden. Des Weiteren fallen Leistungen eines Arbeitgebers an einen Pensionsfonds zur Übernahmebestehender Versorgungsverpflichtungen unter die Steuerfreiheit, vorausgesetzt, die durch die Übertragung entstehenden Betriebsausgaben ab dem Jahr nach der Übertragung werden gleichmäßig auf zehn Wirtschaftsjahre verteilt.

Zuschläge (in Prozent des Grundlohns):

- Heimarbeit: 10 Prozent

- Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr: 25 Prozent

- Nachtarbeit von 0 Uhr bis 4 Uhr, falls Arbeitsbeginn vor 0 Uhr: 40 Prozent

- Sonntagsarbeit von 0 Uhr bis 24 Uhr: 50Prozent

- Gesetzliche Feiertage und Silvester: 125 Prozent

- Weihnachten, 24. Dezember ab 14 Uhr, 1. Mai: 150 Prozent

Mit "Grundlohn" ist der auf eine Arbeitsstunde entfallende laufende Arbeitslohn gemeint, den der Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erwirbt. Die Zuschläge sind auf einen Grundlohn von höchstens50 Euro begrenzt. (oe)

Quelle: www.shc.de

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