Betriebsveranstaltungen

Unterstützungsleistungen, die in Notfällen, z.B. bei Krankheit, Unfall oder Kur, gewährt werden, sind bis 600 Euro steuerfrei. Es gilt allerdings die Einschränkung, dass bei Betrieben ab 5 Arbeitnehmer noch zusätzliche formale Erfordernisse erfüllt werden müssen.

Betriebsveranstaltungen

Pro Jahr sind bis zu zwei Betriebsveranstaltungen steuerfrei, wenn sie allen Betriebsangehörigen offenstehen und die Ausgaben pro Veranstaltung und Arbeitnehmer höchstens 110 Euro (brutto) betragen. Außerdem sind auch Übernachtungen zulässig.

Bildschirmarbeitsplatz

Die Erstattung angemessener Kosten für eine Sehhilfe des Arbeitnehmers, bei nachgewiesener Augenuntersuchung und Bescheinigung der Notwendigkeit einer solchen Sehhilfe, ist steuerfrei. Dienen Massageanwendungen der Vorbeugung berufsbedingter gesundheitlicher Beeinträchtigungen, z.B. bei Arbeitnehmern an Bildschirmarbeitsplätzen, fällt die Übernahme der dafür auflaufenden Kosten unter die Steuerfreiheit.

Allerdings muss durch den Arbeitgeber nachgewiesen werden, dass mit diesen Maßnahmen Ziele erreicht werden sollen, die im Interesse des Betriebs liegen, wie etwa die Verminderung des Krankenstands.

Bonuspunkte aus Kundenbindungsprogrammen

Erwirbt der Arbeitnehmer auf Dienstreisen Bonuspunkte (z.B. "Miles & More” etc.), die privat verwendet werden, so gilt ein jährlicher Steuerhöchstfreibetrag von 1.080 Euro. Wenn dieser Betrag überschritten wird, ist er nur dann nicht lohnsteuerpflichtig, wenn das gewährende Unternehmen, wie z.B. eine Fluggesellschaft, eine pauschale Besteuerung (in Höhe von 2,25 %) durchführt. Dem Arbeitnehmer muss darüber aber eine schriftliche Mitteilung vorliegen, und der Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer davon unterrichtet werden.

Doppelte Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten

Ein dienstlicher Anlass ist erforderlich.

Ehrungen

Für Ehrungen von Mitarbeitern anlässlich eines Firmenjubiläums oder beim Ausscheiden aus dem Betrieb gelten übliche Sachzuwendungen bis zu einem Betrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer als steuerfrei.

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