Das Elektrogerätegesetz ist seit März 2005 in Kraft. Welche Erfahrungen haben Sie in dieser Zeit gemacht?
Theusner: Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register hat von Beginn an ein genau auf die speziellen Bedürfnisse hin entwickeltes, inter-netbasiertes System aufgebaut. Nur dadurch konnten eine hohe Effizienz und eine Minimierung bürokratischer Erfordernisse in einem Umfang erreicht werden, der derzeit sicher noch seinesgleichen sucht.

Bei einer Systemumstellung dieser Größenordnung waren zu Beginn der Abholpflichten im März 2006 Anlaufprobleme zu erwarten. Immerhin sind alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Deutschlands, einige tausend registrierte Hersteller beziehungsweise deren beauftragte Entsorger/Logistiker betroffen und einzubinden. In Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, insbesondere den Kommunen und den von den Herstellern beauftragten Entsorgungsdienstleistern, wurden die Startschwierigkeiten aber schnell überwunden. Bereits nach zwei Monaten wurde die ursprünglich für die Anlaufzeit geschätzte Fehlerrate von zehn Prozent aller Abholungen deutlich unterschritten.

Mehr als 99 Prozent aller Abholungen erfolgen heute bis zum auf dem Abholbescheid vorgegebenen Termin beziehungsweise bis zur Mahnung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger an das EAR. Der verbleibende Rest wird in aller Regel binnen weiterer 24 Stunden abgeholt.

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