14.04.2008 | 16:38 Uhr

Vor- und Nachteile

Alarmanlagen: Funk oder Draht?

Es gibt zwei Wege, wie eine Alarmzentrale mit den Meldern kommuniziert: via Funk oder per Draht. Es können aber auch beide Übertragungsarten miteinander kombiniert werden. Doch welche Vor- und Nachteile bieten beide Übertragungstechnologien.

Datenübertragung via Funk

Die Alarmzentrale steht mit den einzelnen Meldern über Funk in Verbindung. Hier senden die Funkmelder ihren Status an die Alarmzentrale. Informationen wie der Zustand der Linie, die Kapazität der Batterie etc. werden dabei übermittelt. Wie oft diese Informationen gesendet werden, wird am Melder eingestellt. Löst ein Melder aus, so wird diese Information sofort an die Zentrale geleitet. Die Versorgung der Melder mit Spannung erfolgt in der Regel über Batterie/Akku.

Drahtgebundene Datenübertragung

Bei der verdrahteten Alarmtechnik werden sämtliche Melder mit der Zentrale verdrahtet. Sie werden entweder unmittelbar an die Zentrale angeschlossen, oder mit anderen Meldern verbunden (Reihenschaltung oder Parallelschaltung). Bei dieser Art der Verdrahtung erfolgt die Kommunikation über den gemessenen Strom. Im Ruhezustand ist der Stromkreis bei den meisten Alarmsystemen geschlossen. Löst ein Melder aus, so wird der Stromkreis innerhalb des Melders unterbrochen. Die Unterbrechung wird von der Zentrale als Alarm gewertet. Der andere Weg - der Stromkreis ist unterbrochen und schließt erst bei einem Alarm - ist technisch zwar möglich, kommt jedoch in der Alarmtechnik immer seltener zum Einsatz.

Eine andere Möglichkeit, die Zentrale mit den Meldern zu verbinden, bietet die BUS-Verdrahtung. Hier erfolgt die Kommunikation nicht über den gemessenen Strom, sondern über ein digitales Protokoll.

Tipps

Drahtalarm eignet sich bei Neubauten, oder wenn Leerrohre und Kabelschächte in einem Haus vorhanden sind. Funkalarm ist die ideale Lösung für Mitwohnungen. Bei der Installation entsteht kein Schmutz und beim Umzug wird die Anlage einfach mitgenommen.

Welche Frequenzen?

Verantwortlich für die Vergabe von Funkfrequenzen in Deutschland ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Die Frequenzen 433 MHz, 877 MHz und 868 MHz sind von dieser Behörde für den Security-Bereich freigegeben. Die Kommunikation auf diesen Frequenzen kann somit weder von Funkkopfhörern, Handys, Garagentoröffnern noch von irgendwelchen anderen, auf Funk basierenden Geräten gestört oder überlagert werden. Sie ist jedoch nicht exklusiv. Jeder mit der entsprechenden Technik kann auf dieser Frequenz Signale übertragen. Heute gilt die Funktechnik auf 433 MHz als veraltet.

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