Button-Lösung birgt Abmahnrisiko

Gesetz gegen Kostenfallen tritt in Kraft

Kerstin Vierthaler, M.A., arbeitet im Online Projektmanagement (Marketing) bei Who`s Perfect in München.
Zum 1. August 2012 tritt eine Rechtsänderung zum Schutz vor Abofallen im Internet in Kraft. Diese sollte von Shop-Anbietern dringend beachtet und umgesetzt werden.

Zum 1. August 2012 tritt eine Neuregelung zum Schutz vor Kostenfallen im Internet in Kraft. Diese sollten von Shop-Anbietern dringend beachtet und umgesetzt werden.

Mit der sogenannten "Button-Lösung" sollen Kunden vor Anbietern von Abo-Fallen und sonstigen unseriösen Internetangeboten, die auf die Unaufmerksamkeit von Nutzern spekulieren, geschützt werden. Die Neufassung des § 312g BGB führt dazu mehrere Regelungen ein, die Kunden mehr Sicherheit bei Einkäufen im Internet bieten sollen. Die neuen Vorgaben treffen dabei jeden Online-Händler, gleich ob Web-Shop oder Shopping-App.

Als kritisch zu betrachten sind die Vorgaben dazu, welche Informationen bei Abschluss einer Bestellung angezeigt werden, wie sie hervorzuheben sind und wie sie angeordnet sein müssen. Diese Pflichten weichen deutlich vom weithin üblichen und bekannten Shopdesign ab. Daher müssen nahezu alle Unternehmen mit Onlineshops die Gestaltung entsprechend anpassen. Versäumen sie dies, gilt der Kaufvertrag des Kunden als unwirksam und - ein wesentlich höheres Risiko - der Betreiber riskiert eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

"Diese Regelung dürfte viele Onlinehändler noch vor Probleme stellen", erläutert Rechtsanwalt Ivo A. Ivanov, Justiziar des eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft. "Wir sprechen hier ja nicht nur von Großunternehmen wie Amazon, sondern von zahllosen stationären Kleinhändlern, die ihre Produkte hauptsächlich im Laden und nur nebenbei online anbieten." Diese könnten nun Opfer einer neuen Abmahnwelle werden, wenn entsprechende Kanzleien die neue Regelung zu Gewinnzwecken missbrauchen.

Ivo A. Ivanov weist außerdem darauf hin, die neuen Vorschriften möglichst schnell umzusetzen. Auch wenn die Betreiber, um den Willen des Gesetzgebers zu erfüllen, Geld in ihre Shops investieren müssen, ohne dass ihre Kunden dadurch einen Vorteil hätten.


Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie Sie ihre Bestellseite gestalten müssen.

Die neuen Informationspflichten

Folgende Informationen muss der Shop-Anbieter dem Kunden, unmittelbar bevor er seine Bestellung abgibt, in klarer und verständlicher Form vorhalten:

  • Merkmale der bestellten Ware oder Dienstleistung

  • Ggf. Mindestlaufzeit des Vertrags (sofern es sich um eine fortlaufende Leistung handelt)

  • Alle abgeführten Steuern

  • Berechnungsgrundlage für ungenaue Preisangaben

  • Anfallende Liefer- und Versandkosten

  • Ggf. weitere Steuern und Kosten

Alle diese Informationen muss der Käufer im Moment der Aufgabe seiner Bestellung zur Kenntnis nehmen können und müssen daher auf derselben Seite wie der Bestellbutton und zwar noch über dem Button angegeben werden. Zwischen den Pflichtinformationen und dem Bestellbutton dürfen sich keine anderen Elemente oder Informationen, wie AGBs oder das Widerrufsrecht, befinden.

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