Abmahnwelle durch Binary Service GmbH

Abmahnopfer schlagen zurück

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Derzeit schwappt eine Abmahnwelle in die Briefkasten zahlreicher Händler. Der Grund: Ein fehlendes Impressum auf ihrer Facebook-Präsenz. Nun wollen sich die Opfer der Massenabmahnung wehren und gehen in die Offensive
Böse Überraschung für IT-Firmen mit Facebook-Profil: Massenweise hagelt es Abmahnungen wegen einem fehlendem Impressum.
Böse Überraschung für IT-Firmen mit Facebook-Profil: Massenweise hagelt es Abmahnungen wegen einem fehlendem Impressum.
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Derzeit schwappt eine Abmahnwelle in die Briefkasten zahlreicher Händler. Der Grund: Ein fehlendes Impressum auf ihrer Facebook-Präsenz. Nun wollen sich die Opfer der Massenabmahnung wehren und gehen in die Offensive.

Die "Wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit Aufforderung zur einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung" der Kanzlei HWK, Rechtsanswalt Hans-Werner Kallert, gehen auf die Firma Binary Services GmbH mit Sitz in Regenstauf, zurück. In diesem ChannelPartner vorliegenden Schreiben wird ein direktes Konkurrenzverhältnis mit den Betroffenen angenommen: "Ihr Unternehmen ist, ebenso wie meine Mandantin, in dem Geschäftsbereich IT Service tätig, daher sind Sie ein(e) Mitbewerber(in) meiner Mandantin i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG", schreibt Rechtsanwalt Kallert. Seine Mandantin sei "ein Systemhaus mit stark erweitertem Kompetenzbereich". Allerdings ist die Regenstaufer Firma noch sehr jung, laut Unternehmensregister wurde das Systemhaus erst vor gut einem Jahr in Regensburg gegründet. Seit 24.11.2011 befindet sich der Sitz im benachbarten Regenstauf.

So bezweifeln viele von der Abmahnung Betroffene, dass es Binary Services tatsächlich nur um die korrekte Darstellungsform auf Facebook-Seiten geht. Mittlerweile sind schon weit über hundert Empfänger ähnlich lautender Abmahnungen der Kanzlei HWK bekannt. Und auch einer der beiden Geschäftsführer von Binary Services, Florian Blischke, ist in Sachen Abmahnungen kein unbeschriebenes Blatt: So ermittelte Blischke als Geschäftsführer der Firma BHIP reliable Netservices für Koch Media GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzer. Dass es dabei nicht immer korrekt zugegangen sein soll, berichten zahlreiche Internet-Blogs und Foreneinträge. Und man kennt sich in der Abmahnbranche: BHIP reliable Netservices residierte in Maxhütte-Haidhof, dort befindet sich auch die Kanzlei HWK. Erstaunlich für eine Anwaltskanzlei: Weder im Abmahnschreiben, noch im Telefonbuch ist eine Adresse angegeben. Man versteckt sich hinter einem Postfach. Allerdings gibt es im Telefonbuch einen Eintrag eines "Kallert H.-W." mit derselben Telefonnummer des "Rechtsanwalt Kallert Hans-Werner". Die letzte bekannte Adresse der BHIP reliable Netservices und die Adresse von "Kallert H. - W." liegen nur wenige Meter voneinander entfernt.

Eine Anfrage von ChannelPartner an Herrn Kallert bezüglich der aktuellen Abmahnungen blieb bis dato unbeantwortet. In einem Artikel des Handelsblatts wird jedoch berichtet, dass der Rechtsanwalt bereits Drohanrufe erhalten habe. Es fände eine regelrechte "Hetzjagd" statt. "Was da losgebrochen ist, dafür fehlt mir jedes Verständnis", wird der Anwalt zitiert.

Wie sich die Betroffenen zur Wehr setzen, lesen Sie auf den folgenden Seiten.

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