Finanzierungslücke bei Lebensversicherungen

Darlehensforderungen und kein Ende

04.07.2013
Es mehren sich die Fälle, in denen Kunden von ihrer finanzierenden Bank die Mitteilung erhalten, dass nach Ablauf der vorgesehenen Darlehenslaufzeit eine zusätzliche Darlehensforderung besteht beziehungsweise fällig wird.

Hintergrund dieser zusätzlichen Darlehensforderung, so der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klaus Hünlein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, ist die Tatsache, dass - häufig in den 1990-er Jahren geschlossene - Darlehensverträge, bei denen bspw. nur die Zinsen oder ggf. auch eine geringe Tilgung laufend gezahlt werden, die endgültige Tilgung über eine parallel abgeschlossene Lebensversicherung erfolgen soll.

Auch wenn die Kunden die Darlehen vollständig, d.h. regelmäßig und pünktlich bedient haben und die Tilgung der Darlehensforderung über eine endfällige Lebensversicherung erfolgen sollte, werden die Darlehensnehmer nunmehr zunehmend mit weitergehenden Darlehensforderungen der finanzierenden Bank konfrontiert, da die Ablaufleistung der Lebensversicherungen infolge der Entwicklung der letzten Jahre nicht mehr die ursprünglich vorgesehene bzw. prognostizierte Summe erreicht.

In allen Hünlein bekannten Fällen wurden die Darlehensnehmer bei Abschluss des Darlehensvertrags nicht über eine möglicherweise zum Ende der Laufzeit auftretende Unterdeckung der Lebensversicherung aufgeklärt. Vielmehr wurde den Darlehensnehmern i.d.R. zugesichert, dass die Lebensversicherungen bzw. die Ablaufleistungen vollständig zur Tilgung des (Rest-) Darlehens ausreichen.

Überdies wurde den Darlehensnehmern häufig keine Alternativen zu den abgeschlossenen Darlehens-/Lebensversicherungs-Kombinationen vorgelegt oder berechnet, wobei zumeist auch kein Vergleich mit einem regulären Annuitätendarlehen erfolgte. Zumeist wurde den Darlehensnehmern zugesichert, dass die Lebensversicherung zur vollständigen Tilgung des Darlehens dienen bzw. ausreichen würde und keinerlei weiteren Forderungen auf sie zukäme.

Auch wurden die Darlehensnehmer bei Abschluss der Darlehensverträge zumeist nicht darüber aufgeklärt, dass sich die Kombination aus Lebensversicherung und Darlehen regelmäßig wirtschaftlich nicht lohnt, da die Gesamtbelastung erheblich über der eines regulären Darlehens liegt und es bei einer niedrigeren Verzinsung der Lebensversicherung als der des Darlehenszinssatzes zu einem negativen Anspareffekt kommt.

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