Mäharbeiten am Grünstreifen

Auto beschädigt – öffentliche Hand muss zahlen



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Wird ein Fahrzeug beim Befahren einer Bundesstraße von Steinen beschädigt, die bei Mäharbeiten hochgeschleudert werden, haftet das entsprechende Bundesland für den Schaden.
Beim Rasenmähen muss man aufpassen, dass Gegenstände anderer Personen nicht beschädigt werden.
Beim Rasenmähen muss man aufpassen, dass Gegenstände anderer Personen nicht beschädigt werden.
Foto: fotolia.com/Horticulture

Im zu verhandelnden Fall muss das Land eine Autofahrerin entschädigen, deren Fahrzeug auf einer Bundesstraße von durch Mäharbeiten hochgeschleuderte Steine beschädigt worden ist. Die Autofahrerin war mit ihrem Pkw auf einer Bundesstraße unterwegs gewesen. Am Straßenrand mähten zwei Mitarbeiter der Straßenmeisterei den anliegenden Grünstreifen mit Freischneidern. Die bei den Mäharbeiten hochgeschleuderte Steine beschädigten das vorbeifahrende Fahrzeug.

Die Fahrerin erhob Klage auf Zahlung von Schadensersatz – und bekam Recht. Das Gericht entschied, dass das Land zwar Grünstreifen an den Bundesstraßen mähen müsse. Dabei muss es jedoch dafür sorgen, dass bei Mäharbeiten das Hochschleudern von Steinen möglichst vermieden wird.

Da ein Ausweichen der Fahrzeuge nicht möglich war, wäre zum Schutz insbesondere das Aufstellen einer mobilen Schutzwand aus Kunststoffplanen möglich gewesen, erläutern die Arag-Experten die Ausführungen des Gerichts (BGH, Az.: III ZR 250/12). (oe)

Quelle: www.arag.de

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