Zahlung über Kreditkarte

Achtung beim Stornieren einer Reise



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Wird die Anzahlung des Reisepreises mittels Überweisung geleistet, tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht in Kraft (AG München).
Wer verreist, sollte für einen eventuellen Rücktritt von der Reise vorsorgen.
Wer verreist, sollte für einen eventuellen Rücktritt von der Reise vorsorgen.
Foto: lightpoet_Fotolia.com

Steht in den Versicherungsbedingungen einer Reiserücktrittsversicherung, dass diese nur eintritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, ist damit der gesamte Reisepreis gemeint.

Der Inhaber einer Credit Card Gold buchte eine Reise. Er leistete auf den Reisepreis eine Anzahlung per Überweisung, den restlichen Reisepreis bezahlte er per Kreditkarte. Grundsätzlich wird bei Einsatz dieser Kreditkarte eine Reiserücktrittskostenversicherung mit abgeschlossen. Wegen einer Erkrankung musste der Kreditkartenbesitzer dann die Reise stornieren, wodurch Stornokosten in Höhe von 3.610 Euro entstanden. Diese wollte er von dem Versicherungsunternehmen ersetzt bekommen.

Dieses weigerte sich zu zahlen, da der Reisende den Reisepreis nicht vollständig mit der Kreditkarte bezahlt hatte und bekam vor Gericht recht. Dem Reisenden stand kein Anspruch auf Erstattung der Stornokosten zu, da keine Reiserücktrittsversicherung zustande gekommen war. Die Verwendung des Begriffs «der Reisepreis» ohne Hinzufügung irgendwelcher Einschränkungen meint laut den Arag-Experten eindeutig den gesamten Reisepreis (AG München, Az.: 242 C 14853/13).

Quelle: www.arag.de

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