0190-Anbieter geraten in Bedrängnis

20.11.2002
Für 0190-Dienste sollen Preisobergrenzen eingeführt werden. Dies ist einer der Vorschläge der Bundesregierung für ein neues Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensten. In jüngster Zeit häufen sich die Schlagzeilen über fragwürdige Angebote unseriöser Anbieter von 0190-Diensten. Telefonkunden beschweren sich immer wieder über die Höhe der 0190-Gebühren, die sie auf ihren Telefonrechnungen vorfinden. Nachdem Verbraucherschutz-Staatssekretär Matthias Berninger kürzlich bereits empfindliche Geldstrafen für unseriöse Mehrwert-Anbieter vorgeschlagen hatte, hat das Bundeswirtschaftsministerium nun erklärt, dem Verbraucherschutz müsse bei den 0190-Diensten "absoluter Vorrang" eingeräumt werden. Das Wirtschaftsministerium möchte für Mehrwertdienste ein ganzes Bündel regulatorischer Maßnahmen durchsetzen: Neben Preisobergrenzen sollen Preisansagen gesetzlich vorgeschrieben werden. Bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post RegTP soll zudem ein Register für alle Diensteanbieter eingerichtet werden. Die Vorschläge der Bundesregierung sind der zweite empfindliche Schlag für Mehrwertdienste-Anbieter innerhalb einer Woche: Erst am vergangenen Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Deutsche Telekom nicht verpflichtet ist, 0190-Gebühren bei zahlungsunwilligen Kunden einzutreiben (Urteil vom 14.11.2002, Az. 1 K 2788/00). Der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting warnt allerdings vor zuviel Aktionismus: "Die Kölner Gerichtsentscheidung und die Pläne der Bundesregierung stellen die Zukunft der Mehrwertdienste ernsthaft in Frage. Zu befürchten ist, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird und der sinnvolle Einsatz von 0190-Nummern beispielsweise zur Spendensammlung unnötig erschwert wird." (rk)

Für 0190-Dienste sollen Preisobergrenzen eingeführt werden. Dies ist einer der Vorschläge der Bundesregierung für ein neues Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensten. In jüngster Zeit häufen sich die Schlagzeilen über fragwürdige Angebote unseriöser Anbieter von 0190-Diensten. Telefonkunden beschweren sich immer wieder über die Höhe der 0190-Gebühren, die sie auf ihren Telefonrechnungen vorfinden. Nachdem Verbraucherschutz-Staatssekretär Matthias Berninger kürzlich bereits empfindliche Geldstrafen für unseriöse Mehrwert-Anbieter vorgeschlagen hatte, hat das Bundeswirtschaftsministerium nun erklärt, dem Verbraucherschutz müsse bei den 0190-Diensten "absoluter Vorrang" eingeräumt werden. Das Wirtschaftsministerium möchte für Mehrwertdienste ein ganzes Bündel regulatorischer Maßnahmen durchsetzen: Neben Preisobergrenzen sollen Preisansagen gesetzlich vorgeschrieben werden. Bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post RegTP soll zudem ein Register für alle Diensteanbieter eingerichtet werden. Die Vorschläge der Bundesregierung sind der zweite empfindliche Schlag für Mehrwertdienste-Anbieter innerhalb einer Woche: Erst am vergangenen Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Deutsche Telekom nicht verpflichtet ist, 0190-Gebühren bei zahlungsunwilligen Kunden einzutreiben (Urteil vom 14.11.2002, Az. 1 K 2788/00). Der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting warnt allerdings vor zuviel Aktionismus: "Die Kölner Gerichtsentscheidung und die Pläne der Bundesregierung stellen die Zukunft der Mehrwertdienste ernsthaft in Frage. Zu befürchten ist, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird und der sinnvolle Einsatz von 0190-Nummern beispielsweise zur Spendensammlung unnötig erschwert wird." (rk)

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