Gute Zeiten, schlechte Zeiten

10 Gründe für einen Ehevertrag

19.10.2011
Ehegatten sollten vorbeugen, denn derzeit wird jede dritte Ehe in Deutschland geschieden.
Bereits bei der Eheschließung sollten dei Folgen einer Scheidung bedacht werden.
Bereits bei der Eheschließung sollten dei Folgen einer Scheidung bedacht werden.
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Jede dritte Ehe wird derzeit in Deutschland geschieden. Auch wenn bei der Heirat der Himmel voller Geigen hängt: Wir zeigen Ihnen gute Gründe, wann der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll ist:

1. Unternehmer: Im Scheidungsfall kann eine Firma pleitegehen, wenn an den Ehepartner die Hälfte des Firmenvermögens gezahlt werden muss. Um den Verlust des Unternehmens zu vermeiden, sollte die Firma unbedingt aus einem Zugewinn herausgenommen werden.

2. Schulden: Hat ein Partner vor Beginn der Ehe hohe Schulden, so sollten in einem Ehevertrag die Schulden aufgeführt werden, damit deren Tilgung im Fall der Scheidung im Zugewinnausgleich berücksichtigt wird.

3. Doppelverdiener ohne Kinder: Beide Ehegatten sind finanziell unabhängig, haben keine Kinder, erleiden durch die Ehe keine beruflichen Nachteile und wollen in einem Ehevertrag den Zugewinn- und Versorgungsausgleich ausschließen.

4. Immobilienvermögen: Soll Immobilienvermögen im Zuge einer Trennung aufgeteilt oder auseinandergesetzt werden, empfiehlt sich dies vorher in einem Ehevertrag zu regeln.

5. Ausländerehe: Schließen Partner unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten die Ehe, so gilt im Falle einer Scheidung das Recht des gemeinsamen Aufenthaltlandes. Im Ehevertrag können die Ehepartner festlegen, welches nationale Recht bei einer möglichen Scheidung geltend soll.

6. Deutsche Ehegatten im Ausland: Leben beide deutschen Ehegatten in einem ausländischen Staat, der immer seine Gesetze anwendet, wie beispielsweise die USA, so empfiehlt es sich in einem Ehevertrag festzulegen, welches Recht geltend soll.

7. Wiederheirat: Geschiedene oder Verwitwete können in einem Ehevertrag verhindern, dass Kinder aus erster Ehe in der Erbfolge benachteiligt werden. Wichtig ist hier, dass das neue Paar in einem Erbvertrag gegenseitig auf Erb- und Pflichtteil verzichtet.

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