Anleger kommt mit blauem Auge davon

100 Prozent Rendite in 40 Wochen …

14.07.2009
Der Vermittler einer Kapitalanlage haftet für völlig unrealistische Anpreisungen. Dr. Norbert Gieseler* stellt ein dazu ergangenes Urteil vor.

Preist ein Finanzberater seinem Kunden unrealistisch eine Geldanlage eine absolut sichere Kapitalanlage mit einer Traumrendite von mehr als 100 Prozent pro Jahr an, so haftet er für den Schaden des Anlegers, wenn dieses Ergebnis nicht eintritt. Dies hat das Landgerichts Coburg entschieden (Urteil vom 25.06.2008, Az.: 21 O 135/08).

In dem Fall hatte der beklagte Finanzfachmann dem Kläger, einem langjährigen Kunden, die Vermittlung eines "bank-to-bank-Geschäfts" angeboten. Bei 100-prozentiger Absicherung der Kapitaleinlage versprach er Renditen von 100 Prozent in 40 Wochen bzw. 350 Prozent in zwei Jahren. Daraufhin zeichnete der Kläger Anfang 2007 eine Anlage von 250.000 Euro und zahlte dem Beklagten für die Vermittlung 5.000 Euro. Der Kläger kam mit einem blauen Auge davon: Mithilfe der Staatsanwaltschaft erhielt er letztlich Anfang 2008 seine Einlage zurück. Vom Beklagten wollte er nun die 5.000 Euro Provision sowie einen Zinsverlust in Höhe von rund 12.200 Euro erstattet haben.

Damit hatte er vor dem Landgericht Coburg Erfolg. Denn der Beklagte hätte den Kläger richtig und vollständig über alle für die Anlage wichtigen tatsächlichen Umstände informieren und das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität überprüfen müssen. Diese Pflichten erachtete das Gericht als verletzt. Es sah als gerichtsbekannt an, dass es Anlagen wie die vom Beklagten angepriesene nicht gibt. Mit sicheren Geldanlagen lassen sich nur viel geringere Renditen erwirtschaften; umgekehrt wären die versprochen Renditen allenfalls durch hoch spekulative Geschäfte zu erzielen. Das musste dem Beklagten bekannt sein. Er hat den Kläger darum so zu stellen, wie er ohne die Geldanlage stünde. Das heißt: Rückzahlung der Vermittlungsprämie und Erstattung anderweitig möglicher Anlagezinsen (in Höhe von "soliden" fünf Prozent jährlich). (OE)

Der Autor Dr. Norbert Gieseler, Rechtsanwalt ist Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht sowie Präsident der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (DASV).

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