Von Haufe-Lexware

12 Antworten zur E-Bilanz

09.11.2012

Was bedeutet es, "E-Bilanz-gerecht" zu buchen?

Über die E-Bilanz müssen Bilanz- sowie GuV-Werte (Gewinne und Verluste) im Detail gemeldet werden. Entsprechend ist es in vielerlei Hinsicht erforderlich, schon beim Buchen andere (neue) Konten zu verwenden.
Zum Beispiel kennt man das Konto "Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen" (Nr. SKR04 5100), über welches der gesamte Einkauf gebucht werden konnte. Für die E-Bilanz wurde dieses Konto ergänzt um etliche weitere Konten, die zu nutzen sind (zum Beispiel Konto 5110 "Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, 7 % Vorsteuer" und Konto 5130 "Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, 19 % Vorsteuer").
Ähnliches im Bereich der Beteiligungen. Konnte man vor der E-Bilanz Beteiligungen auf ein Konto buchen, sind Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften auf zwei verschiedene Konten zu buchen.

Welche Daten muss man übermitteln?

Neben den normalen Angaben zum Unternehmen (Stammdaten) sind im ersten Schritt zu übermitteln:

  • die Steuerbilanz oder

  • die Handelsbilanz inkl. Überleitungsrechnung (falls es keine Steuerbilanzdaten gibt) zzgl. der Gewinn- und Verlustrechnung.

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