160 Tage krank - kein Kündigungsgrund!

17.10.2005
Ein Arbeitgeber darf seinem Angestellten nicht kündigen, nur weil dieser häufig krank ist.

Eine Firma darf ihrem Mitarbeiter nicht allein deshalb kündigen, weil er in einem Jahr 160 Fehltage aufgrund von Krankheit angesammelt hat.

Zu dieser Entscheidung kam jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt. Verhandelt wurde der Fall eines Postboten, der wegen verschiedener orthopädischer Beschwerden sehr oft krank geschrieben worden war. Nachdem auch die Betriebsärztin den Gesundheitszustand des Mann als problematisch eingestuft hatte, wurde ihm gekündigt.

Nach Ansicht der Richter wäre dies aber nur möglich gewesen, wenn ein unabhängiges Sachverständigengutachten vorgelegen hätte. Die hohe Fehlzeit allein rechtfertigt jedenfalls keine Kündigung. (Az: 18 Ca 13061/03). (mf)

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