23. Mai 2004: Wer keinen Datenschutzbeauftragten hat, macht sich strafbar

18.05.2004
"Bei 90 Prozent aller Betriebe weist der Datenschutz eklatante Mängel auf", berichtet Bernd Sievers, Datenschutzkoordinator bei der TüV Rheinland Group.

"Bei 90 Prozent aller Betriebe weist der Datenschutz eklatante Mängel auf", berichtet Bernd Sievers, Datenschutzkoordinator bei der TüV Rheinland Group.

Bei Unternehmen und Freiberuflern, die mit Daten arbeiten, die unter das Bundesschutzgesetz fallen, kann die Nachlässigkeit sehr teuer werden: sie sind verpflichtet, bis spätestens 23 Mai 2004 einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Firmen, die dem nicht nachkommen, riskieren Strafen von bis zu 250.000 Euro.

Diese Regelung gilt auch für kleine und mittelständische Betriebe, sofern sich hier mindestens fünf Mitarbeiter regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassen. Dabei spielt es nach Aussage der TüV Rheinland Group keine Rolle, ob es sich um Kunden-, Mitarbeiter- oder Patientendaten handelt. Obwohl die übergangsfrist bald ablaufe, habe sich bisher aber nur eine Minderheit der Betriebe ernsthaft mit dem Problem beschäftigt. (mf)

Zur Startseite